Bei der Projektierung einer Brandmeldeanlage (BMA) in einem holzverarbeitenden Betrieb (Schreinerei) ist mit einer hohen Staubbelastung zu rechnen. Welche fachgerechte Entscheidung trifft der Sicherheitsexperte hinsichtlich der Melderauswahl, um Täuschungsalarme zu vermeiden?
Richtige Antwort: B
In der Sicherheitstechnik, insbesondere beim vorbeugenden Brandschutz, ist die Wahl des richtigen Brandmelders entscheidend für die Betriebssicherheit. In einem holzverarbeitenden Betrieb wie einer Schreinerei entsteht naturgemäß eine hohe Konzentration an Holzstaub und feinen Partikeln in der Luft. Eine Brandmeldeanlage (BMA) muss gemäß den geltenden Normen, insbesondere der DIN 14675 (Planung und Bau von Brandmeldeanlagen) und den VdS-Richtlinien, so projektiert werden, dass sie Brände zuverlässig erkennt, aber gleichzeitig resistent gegen Täuschungsalarme ist.
Die richtige Antwort ist B, da Wärmemelder (auch Thermomelder genannt) nicht auf Partikel in der Luft reagieren, sondern auf physikalische Temperaturänderungen. Man unterscheidet hierbei oft zwischen Thermodifferentialmeldern (reagieren auf einen schnellen Temperaturanstieg) und Thermomaximalmeldern (reagieren beim Erreichen einer festen Grenztemperatur, z. B. 60 °C). Da Staub keine Hitze abstrahlt, wird der Wärmemelder durch die Staubbelastung in der Schreinerei nicht beeinflusst.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
Antwort A ist falsch, da optische Rauchmelder nach dem Streulichtprinzip arbeiten. Eine Lichtquelle im Inneren des Melders sendet einen Strahl aus; dringen Staubpartikel in die Messkammer ein, wird das Licht an diesen Partikeln gestreut und trifft auf eine Fotozelle, was den Alarm auslöst. In einer Schreinerei würde dies ständig zu sogenannten Täuschungsalarmen führen. Gemäß § 34a GewO und den damit verbundenen Sorgfaltspflichten muss ein Sicherheitsmitarbeiter wissen, dass solche Fehlalarme nicht nur Kosten verursachen (Feuerwehreinsatzgebühren), sondern auch die Ernsthaftigkeit von echten Alarmen untergraben.
Antwort C ist falsch, da Ionisationsrauchmelder zwar sehr empfindlich sind, aber aufgrund ihrer radioaktiven Quelle strengen Strahlenschutzauflagen unterliegen und zudem ebenfalls durch Staubpartikel gestört werden können. Sie sind heute kaum noch gebräuchlich.
Antwort D ist falsch, da die VdS-Richtlinien den Brandschutz in Industriebetrieben nicht untersagen, sondern im Gegenteil fordern und regeln, wie dieser fachgerecht umzusetzen ist, um Sachwerte und Leben zu schützen.
Antwort E ist falsch, da Flammenmelder (reagieren auf UV- oder IR-Strahlung) zwar für staubige Umgebungen geeignet sein können, aber meist sehr teuer sind und primär dort eingesetzt werden, wo mit einer schnellen Flammenentwicklung ohne starke Rauchentwicklung zu rechnen ist (z. B. Tanklager). In einer Schreinerei ist der Wärmemelder die wirtschaftlichere und fachgerechte Standardlösung.
Antwort F ist völlig falsch, da Wassermelder (Leckagemelder) dazu dienen, austretendes Leitungswasser zu erkennen, und keinen Schutz gegen Brände oder Staubexplosionen bieten. Eine Sprinkleranlage wird zudem mechanisch durch Hitze (Glasfass) und nicht durch einen Wassermelder ausgelöst.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Projektierung einer BMA immer die Umgebungsbedingungen berücksichtigen muss, um die Anforderungen des Brandschutzgesetzes der Länder und die versicherungsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
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