Welche Handlungen sind durch den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) NICHT gedeckt?
Richtige Antworten: C, F
Der rechtfertigende Notstand gemäß § 34 StGB ist ein sogenannter Rechtfertigungsgrund. Er erlaubt es einer Person, eine Straftat zu begehen, um eine gegenwärtige Gefahr von sich oder anderen abzuwenden. Das Gesetz spricht hierbei von einer „Güterabwägung“ (Interessenabwägung). Das bedeutet: Man darf ein weniger wichtiges Rechtsgut opfern, um ein wesentlich wichtigeres Rechtsgut zu retten.
Die Grenzen des § 34 StGB (Warum C und F richtig sind):
Es gibt im deutschen Recht absolute Grenzen, bei denen keine Abwägung stattfinden darf:
1. Leben gegen Leben (Antwort C): Man darf niemals einen unschuldigen Menschen töten, um einen anderen (oder sich selbst) zu retten. Das Leben ist ein absoluter Wert und kann nicht „aufgerechnet“ werden. Eine Tötung ist daher niemals durch § 34 StGB gerechtfertigt.
2. Menschenwürde und Folter (Antwort F): Gemäß Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ist die Würde des Menschen unantastbar. Folter oder Eingriffe in die Menschenwürde sind absolut verboten und können niemals durch einen Notstand gerechtfertigt werden, selbst wenn dadurch viele Leben gerettet werden könnten.
Warum die anderen Antworten falsch sind (da sie durch § 34 StGB gedeckt sein können):
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB) (Antwort A): Wenn Sie eine Tür eintreten, um jemanden aus einem brennenden Haus zu retten, ist das durch § 34 StGB gedeckt. Das Leben wiegt schwerer als das Eigentum.
- Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) (Antwort B): Wenn Sie einen verwirrten Menschen kurzzeitig festhalten oder einsperren, damit er nicht vor ein Auto läuft, ist dies gerechtfertigt. Die körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als die kurzzeitige Fortbewegungsfreiheit.
- Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 StGB) (Antwort D): In extremen Gefahrenlagen (z. B. Hinweis auf einen Suizid in einem Brief) kann das Öffnen gerechtfertigt sein, um Leben zu retten.
- Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (Antwort E): Das Betreten eines fremden Grundstücks ohne Erlaubnis ist erlaubt, wenn dort gerade eine Gefahr abgewendet werden muss (z. B. Löschen eines Brandes).
Zusammenfassend lässt sich sagen: Sachwerte und eingeschränkte Freiheiten können für den Schutz von Leben und Gesundheit geopfert werden, aber das Leben selbst und die Menschenwürde sind unantastbare Grenzen.
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