Sie ertappen einen Ladendieb, der sich weigert, seine Personalien anzugeben und fliehen will. Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie ihn vorläufig festnehmen?
Richtige Antworten: A, B
Das Recht zur vorläufigen Festnahme ist eines der wichtigsten „Jedermannsrechte“ im Sicherheitsgewerbe. Es ist in § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Damit Sie jemanden rechtmäßig festhalten dürfen, müssen zwei Hauptvoraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
1. Auf frischer Tat betroffen oder verfolgt: Der Täter muss unmittelbar bei der Begehung einer Straftat (z. B. Ladendiebstahl gemäß § 242 StGB) oder direkt danach bemerkt werden. Ein bloßer Verdacht reicht nicht aus; die Tat muss tatsächlich stattgefunden haben. Werden Sie erst Stunden später auf den Täter aufmerksam, ist das Recht zur Festnahme nach § 127 StPO erloschen.
2. Festnahmegrund: Es muss ein Grund vorliegen, warum man nicht auf die Polizei warten kann. Dies ist der Fall, wenn der Täter flüchtig ist (oder Fluchtverdacht besteht) oder wenn seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann (er zeigt keinen Ausweis oder nennt falsche Namen).
In der vorliegenden Frage sind genau diese Punkte (A und B) die korrekten Voraussetzungen.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort C (Unsympathisch): Persönliche Abneigung ist keine Rechtsgrundlage. Handeln Sie aus Willkür, begehen Sie selbst eine Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB.
- Antwort D (Befehl des Chefs): Ein Dienstbefehl steht niemals über dem Gesetz. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des § 127 StPO nicht vorliegen, darf auch der Chef keine Festnahme anordnen.
- Antwort E (Vorbestraft): Ob jemand vorbestraft ist, wissen Sie in der Situation meist gar nicht. Zudem rechtfertigt eine frühere Tat keine aktuelle Festnahme ohne frische Tat.
- Antwort F (Laut werden): Unhöfliches oder lautes Verhalten ist in der Regel keine Straftat, die eine Festnahme rechtfertigt. Hier greift höchstens das Hausrecht, um die Person des Hauses zu verweisen.
Beachten Sie stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Gewalt darf nur angewendet werden, um die Flucht zu verhindern, und muss sofort beendet werden, wenn die Polizei eintrifft.
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