Ein Mitarbeiter im Sicherheitsdienst äußert mit zitternder Stimme und gesenktem Kopf: 'Ich habe keine Angst.' Wie ist diese Kommunikationssituation aus fachlicher Sicht zu bewerten?
Richtige Antwort: B
In der professionellen Sicherheitswirtschaft, insbesondere im Rahmen der Sachkundeprüfung gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO), ist das Verständnis von Kommunikationsmodellen essenziell. Die vorliegende Situation beschreibt einen klassischen Fall einer inkongruenten Nachricht. Kommunikation findet niemals nur über das gesprochene Wort statt, sondern auf verschiedenen Kanälen gleichzeitig. Wir unterscheiden hierbei zwischen der verbalen Ebene (das gesprochene Wort), der paraverbalen Ebene (Tonfall, Lautstärke, Zittern der Stimme) und der nonverbalen Ebene (Körpersprache, Mimik, Gestik).
Wenn ein Sicherheitsmitarbeiter behauptet: „Ich habe keine Angst“ (verbale Ebene), dabei aber eine zitternde Stimme hat (paraverbal) und den Kopf senkt (nonverbal), widersprechen sich die Signale. In der Psychologie und Kommunikationslehre nach Friedemann Schulz von Thun oder Paul Watzlawick gilt: Wenn Signale nicht übereinstimmen, ist die Nachricht inkongruent. Für den Empfänger (z. B. einen potenziellen Aggressor oder einen Kunden) wirkt dies unglaubwürdig. Oftmals wird den körperlichen Signalen mehr Glauben geschenkt als dem gesprochenen Wort, da diese schwerer bewusst zu steuern sind.
Warum sind die anderen Antworten falsch?
- Antwort A ist falsch, da in der professionellen Lagebeurteilung die Körpersprache oft die „echte“ Verfassung verrät. Die verbale Aussage ist nicht automatisch vorrangig, besonders wenn sie offensichtlich nicht zur physischen Erscheinung passt.
- Antwort C ist falsch, da die Körpersprache im Sicherheitsdienst niemals vernachlässigbar ist. Gemäß dem Rahmenstoffplan für die Sachkundeprüfung ist die nonverbale Kommunikation ein Kernbestandteil der Deeskalation.
- Antwort D bezieht sich auf die „symmetrische Kommunikation“ (Kommunikation auf Augenhöhe). Dies beschreibt das Verhältnis der Partner zueinander, erklärt aber nicht den Widerspruch zwischen Wort und Körper.
- Antwort E behauptet, die Nachricht sei „kongruent“. Das Gegenteil ist der Fall, da Kongruenz Übereinstimmung bedeutet.
- Antwort F ist zu kurz gegriffen. Zwar ist der Appell wichtig, aber die Situation muss ganzheitlich über alle vier Seiten (Sachinhalt, Selbstoffenbarung, Beziehung, Appell) bewertet werden, wobei hier die Selbstoffenbarung (Angst) im Fokus steht.
Rechtlich gesehen ist die Beherrschung dieser Grundlagen wichtig, um die Anforderungen der Bewachungsverordnung (BewachV) zu erfüllen, die eine angemessene Vorbereitung auf die Tätigkeit im Umgang mit Menschen fordert. Ein unsicheres Auftreten kann zudem die Eigensicherung gefährden und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn dadurch Situationen eskalieren, die durch professionelle Kommunikation (§ 34a GewO) hätten vermieden werden können.
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