Ein langjähriger Kollege wirkt seit Wochen apathisch, macht viele Fehler, zieht sich zurück und klagt über ständige Erschöpfung. Was tun Sie als Vorgesetzter?
Richtige Antwort: C
In der Sicherheitsbranche ist die psychische Gesundheit der Mitarbeiter ein entscheidender Faktor für die Zuverlässigkeit und Professionalität nach § 34a GewO (Gewerbeordnung). Wenn ein langjähriger Kollege plötzlich Symptome wie Apathie, Rückzug, eine erhöhte Fehlerquote und ständige Erschöpfung zeigt, handelt es sich hierbei um klassische Warnsignale für negativen Stress (Distress) oder ein beginnendes Burnout-Syndrom. Als Vorgesetzter tragen Sie eine besondere rechtliche und moralische Verantwortung, die in der sogenannten Fürsorgepflicht verankert ist. Gemäß § 618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist der Dienstberechtigte (Arbeitgeber/Vorgesetzte) verpflichtet, den Dienst so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, wie die Natur der Dienstleistung es gestattet. Auch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die physische und psychische Gesundheit vermieden oder geringgehalten wird. Antwort C ist daher die einzig richtige Wahl: Ein vertrauliches Gespräch unter vier Augen ist der erste notwendige Schritt, um die Ursachen zu klären und Hilfe anzubieten. Dies dient nicht nur dem Schutz des Mitarbeiters, sondern auch der allgemeinen Sicherheit im Objekt, da überlastetes Personal ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Schauen wir uns an, warum die anderen Optionen falsch sind: Eine öffentliche Zurechtweisung (Antwort A) verstößt gegen die Grundsätze der Menschenwürde (Art. 1 GG) und würde den psychischen Zustand des Betroffenen massiv verschlimmern. Eine sofortige Kündigung (Antwort B) ist arbeitsrechtlich unzulässig, da bei Leistungsmängeln aufgrund gesundheitlicher Probleme oft erst mildere Mittel wie ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) oder ärztliche Untersuchungen geprüft werden müssen. Die Schichten zu verdoppeln (Antwort D), um jemanden „wach zu machen“, wäre ein gefährlicher Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und würde den physischen Zusammenbruch des Kollegen provozieren. Ignorieren (Antwort E) ist eine grobe Verletzung der Aufsichtspflicht und der Fürsorgepflicht, was bei Unfällen im Dienst zu massiven Haftungsansprüchen gegen den Vorgesetzten führen kann. Den Kollegen einfach ohne Gespräch nach Hause zu schicken (Antwort F), löst das Problem nicht nachhaltig und lässt den Mitarbeiter mit seinen Sorgen allein, was die Situation langfristig verschlechtert. Ein professioneller Vorgesetzter erkennt, dass Prävention gemäß DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) oberste Priorität hat, um die Einsatzfähigkeit des Teams und die Sicherheit Dritter zu gewährleisten.
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