In der Sicherheitsbranche ist die Aufnahme von Zeugenaussagen nach Vorfällen wie körperlichen Auseinandersetzungen eine zentrale Aufgabe, die hohe Anforderungen an die psychologische Kompetenz des Personals stellt. Gemäß § 34a GewO (Gewerbeordnung) müssen Sicherheitskräfte über die notwendige Sachkunde verfügen, um solche Situationen professionell zu bewältigen. Dass zwei Zeugen denselben Sachverhalt signifikant unterschiedlich beschreiben, ist kein Zeichen von Unfähigkeit oder böswilliger Täuschung, sondern ein gut erforschtes Phänomen der Wahrnehmungspsychologie.
Warum sind die Antworten A und F korrekt?
Die menschliche Wahrnehmung ist kein objektives Abbild der Realität. Antwort A beschreibt den Prozess der selektiven Wahrnehmung. Unser Gehirn wird ständig von einer Flut an Reizen (Reizaufnahme) überschwemmt. Um handlungsfähig zu bleiben, filtert das Gehirn diese Informationen (Filterprozess). Dabei werden Informationen individuell gewichtet: Was für den einen Zeugen wichtig erscheint (z. B. die Haarfarbe), wird vom anderen vielleicht gar nicht registriert. Antwort F ergänzt dies durch die Beobachtungsperspektive und die Aufmerksamkeitssteuerung. Je nachdem, wo ein Zeuge steht (Blickwinkel) und worauf er sich in der Stresssituation konzentriert hat (z. B. auf eine Waffe oder auf die Fluchtrichtung), entstehen unterschiedliche Erinnerungsbilder.
Rechtliche Einordnung und Relevanz:
Obwohl im Strafrecht (StPO - Strafprozessordnung) Zeugenaussagen wichtige Beweismittel sind, ist ihre Zuverlässigkeit oft eingeschränkt. Als Sicherheitskraft müssen Sie diese Berichte wertfrei dokumentieren. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet es zudem, Zeugen aufgrund von Vorurteilen abzuwerten.
Erklärung der falschen Antworten:
- Antwort B ist falsch, da Abweichungen meist unbewusst entstehen. Eine „Lüge“ (bewusste Täuschung) zu unterstellen, ohne Beweise zu haben, ist unprofessionell. Die Annahme, Wahrnehmung sei bei Unbeteiligten immer identisch, ist wissenschaftlich widerlegt.
- Antwort C ist eine unzulässige Pauschalisierung und verstößt gegen den Respekt gegenüber Mitbürgern. Es gibt keine rechtliche oder psychologische Grundlage für die Annahme, Zeugen stünden grundsätzlich unter Drogeneinfluss.
- Antwort D beschreibt ein falsches Bild des Gedächtnisses. Das menschliche Gedächtnis ist eben gerade keine Videoaufzeichnung. Es ist konstruktiv, das heißt, beim Abrufen einer Erinnerung baut das Gehirn die Szene jedes Mal neu zusammen, wobei Lücken oft unbewusst durch Fantasie oder spätere Informationen gefüllt werden.
- Antwort E ist faktisch falsch. Akuter psychischer Stress führt in der Regel zu einer Einschränkung der kognitiven Kapazität (Tunnelblick). Man konzentriert sich auf die Bedrohung und verliert Details im Umfeld aus dem Blick. Eine „fehlerfreie Erfassung“ ist unter Stress nahezu unmöglich.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Diskrepanzen in Personenbeschreibungen die natürliche Folge individueller Informationsverarbeitung sind. Für die Dokumentation im Sicherheitsdienst bedeutet dies, alle Aussagen neutral festzuhalten, ohne sie vorzeitig zu bewerten oder Zeugen der Lüge zu bezichtigen.